ascent AG

Verbrauchzentrale empfiehlt Beratung vor dem Immobilienkauf – mit der professionellen Unterstützung der ascent AG Denkmalimmobilien als profitable Kapitalanlage nutzen

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Denkmalimmobilien sind nicht nur wichtige Zeitzeugen vergangener kultureller Epochen, sondern oft auch Bauwerke, die das Stadtbild entscheidend prägen und ihrer Umgebung das Flair eines Postkartenmotivs verleihen. Ob ein ganzes Haus oder eine einzelne Eigentumswohnung in einem denkmalgeschützten Gebäude – Investitionen in Denkmalimmobilien erfreuen sich steigender Beliebtheit. Dabei lassen sich die Investoren nicht vorrangig von der Einzigartigkeit oder dem Charme der historischen Gebäude leiten, sondern vielmehr von deren Potenzial als profitable Kapitalanlage. Die Verbraucherzentrale rät dazu, sich vor dem Immobilienkauf fachkundigen Rat einzuholen, die ascent AG berät auch in diesem speziellen Segment der Immobilieninvestments mit bewährter Kompetenz und Fachkenntnis.

ascent AG: Steuerliche Vorteile der Denkmalimmobilie als Kapitalanlage

Der Hintergrund der steigenden Popularität von historischen Immobilien ist in erster Linie in der deutschen Steuergesetzgebung zu finden, denn Bund und Länder fördern private Investitionen in Denkmäler mit lukrativen Steuervorteilen. Der Staat erreicht damit sein Ziel, Denkmäler als Kulturgut zu erhalten, Investoren nutzen Kauf und Sanierung einer Denkmalimmobilie als eine der wenigen verbleibenden Möglichkeiten, ihre Einkommenssteuerlast in nennenswertem Maße zu reduzieren. Denn die Modernisierungs- und Sanierungskosten einer Denkmalimmobilie können von der Einkommensteuer abgeschrieben werden – eine Regelung, aus der insbesondere Besserverdienende mit einem hohen Einkommensteuersatz Nutzen ziehen. Aus diesem Grund werden denkmalgeschützte Immobilien besonders gern von wohlhabenden Anlegern als „Steueroase“ genutzt.

Wie die ascent AG darlegt, kann der Käufer einer Denkmalimmobilie bei einem Erwerb vor Sanierungsbeginn und der Nutzung als Kapitalanlage imm100 Prozent der anfallenden Sanierungskosten über einen Zeitraum zwölf Jahren steuerlich geltend machen. Dabei können in den ersten acht Jahren jeweils neun Prozent, in den letzten vier Jahren sieben Prozent der Sanierungsaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Wird die Immobilie nicht vermietet, sondern selbst bewohnt, kann der Inhaber zwar weniger, aber immer noch 90 Prozent der Modernisierungskosten absetzen, und zwar zu neun Prozent über zehn Jahre.

Kapitalanleger können zusätzlich Finanzierungskosten absetzen

Kapitalanleger, die ihr denkmalgeschütztes Objekt vermieten und sich beim Kauf für eine Fremdfinanzierung entscheiden, können sogar die Zinsaufwendungen für ihr Darlehen von der Steuer absetzen. Denn die Zinsen zählen zu den Werbungsausgaben, und zwar in voller Höhe.

ImmVor dem Erwerb jeder Art von Immobilie empfiehlt die Verbraucherzentrale, einen tragfähigen Finanzierungsplan zu erstellen. Bei einer Denkmalimmobilie trifft dieser Rat in besonderem Maße zu, denn mit einem wohldurchdachten Konzept kann sie sich dank Mieteinkünften und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten fast von selbst finanzieren. Auch hier steht die ascent AG mit ihrer professionellen Immobilienberatung bereit, um gemeinsam mit dem Investor die Grundlage für eine erfolgreiche Kapitalanlage zu schaffen. Der Finanzdienstleister aus Karlsruhe hilft dabei, die mit einem Denkmalobjekt verbundenen Auflagen im Blick zu behalten, die nicht zuletzt auch die Grundlage für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile darstellen.