Sobald ein Kind auf der Welt oder auf dem Weg ist, beginnen Eltern damit, sich Sorgen um dessen Leben und Zukunft zu machen. Dazu gehört selbstverständlich auch die finanzielle Planung. Wie sich angehende Eltern bei der Ausrichtung ihrer Finanzen auf das Baby vorbereiten, haben wir erst kürzlich auf dem Blog eines unserer ascent AG-Geschäftspartner dargelegt. Doch die Anpassung des eigenen Versicherungsschutzes oder der Sparplan für den Nachwuchs können zwar einen wichtigen Schritt ausmachen, eine zentrale und durchaus berechtigte Zukunftsangst aber nicht beschwichtigen: die finanzielle Absicherung im Alter, die durch die gesetzliche Rentenversicherung längst nicht mehr komplett gewährleistet ist. Genau hier setzt die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Frühstart-Rente an, für die das Bundesfinanzministerium jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Wir haben uns den Referentenentwurf genauer angeschaut und zeigen, was Familien jetzt wissen sollten.
Wie viel zahlt der Staat – und ab wann?
Der Kern der Frühstart-Rente besteht darin, dass der Staat über dieses neue Instrument schon ab dem sechsten Geburtstag monatlich Geld für jedes Kind zurücklegen will. Bis zur Volljährigkeit fließt eine monatliche Prämie von 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot. Das klingt zunächst nach wenig, basiert aber auf der Sparplan-Idee, für die auch wir bei der ascent AG uns immer wieder einsetzen: Über einen längeren Sparzeitraum summieren sich auch kleinere Beträge zu einem erklecklichen Grundkapital, das durch Kapitalmarktrenditen und den Zinseszinseffekt beträchtlich zusätzlich wachsen kann. Der Förderzeitraum vom 6. bis zum 18. Lebensjahr bietet hierfür genau die richtigen Voraussetzungen.
Zusätzlich zu den staatlichen Fördergeldern können Eltern, Großeltern oder andere Angehörige die Einzahlungen um eigene Beiträge von bis zu 6.840 Euro pro Jahr aufstocken und damit die Bildung von Vorsorgekapital deutlich beschleunigen. Trotz des erst für 2027 vorgesehenen Inkrafttretens sollen die 10 Euro im Monat rückwirkend für Kinder gezahlt werden, die 2026 ihr 6. Lebensjahr vollenden.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, sofern sie eine Schule beziehungsweise Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen. Damit ist der Kreis der Begünstigten bewusst breit gefasst und nicht an das Einkommen oder den Beruf der Eltern gekoppelt.
Was passiert, wenn Eltern kein eigenes Depot eröffnen können oder wollen?
Nicht jede Familie hat die Zeit oder das Wissen, um sich mit dem Thema zu beschäftigen und ein Depot einzurichten. Der Gesetzentwurf sieht deshalb eine Auffanglösung vor: Eröffnen Eltern kein individuelles Depot, legt der Bund die Fördersumme kollektiv am Kapitalmarkt an, unter der Verwaltung der Deutschen Bundesbank werden die Gelder in weltweit gestreute Aktien beziehungsweise Aktienfonds investiert.
Nach unserer Einschätzung bei der ascent AG ist dies ein wichtiger Kern der Frühstart-Rente: Kein Kind soll leer ausgehen. Wer die im Kapitalpool angelegten Gelder später nutzen möchte, kann die angesparte Summe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auf einen persönlichen Altersvorsorgevertrag übertragen lassen.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Eine Auszahlung ist grundsätzlich erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen, was dem eigentlichen Zweck der Frühstart-Rente entspricht: der Vorsorge fürs Rentenalter. Ab dem 18. Lebensjahr können junge Erwachsene ihr Depot entweder mit eigenen Einzahlungen weiterführen oder das angesparte Kapital in einen anderen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag überführen.
Mit unseren ascent AG-Beratern das Vorsorgedepot für den Nachwuchs aufsetzen
Sie möchten sich jetzt schon einmal informieren, wie Sie die Frühstart-Rente für Ihr Kind nutzen können? Dann sind wir mit unseren Beratern für Sie da. Tatsächlich sind die Neuerungen im Bereich der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge derzeit ein Beratungsschwerpunkt bei uns. Kontaktieren Sie uns also, und besprechen Sie mit einem unserer ascent AG-Geschäftspartner, wie Sie sowohl für sich selbst als auch für die nächste Generation alle verfügbaren Fördergelder bestmöglich ausschöpfen können. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier.
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