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Wie sieht eine rechtssichere Patientenverfügung aus? ascent AG gibt Erfahrungen weiter

Wer ist eigentlich für rechtsverbindliche Entscheidungen in Ihrem Namen verantwortlich, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Tod nicht mehr handlungsfähig sind? Mit dieser Frage konfrontiert, sieht man bei vielen Menschen die sprichwörtlichen Fragezeichen über den Köpfen. Denn das Thema Patientenverfügung wird für viele Menschen erst dann akut, wenn es meist schon zu spät ist. Nach Ansicht der ascent AG, die in ihren Vorträgen auch immer wieder die immaterielle Vorsorge thematisiert, ist es von großer Wichtigkeit, sich rechtzeitig mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Durch ihre jahrelange Tätigkeit im Finanzmanagement profitieren die Berater der ascent AG von Ihren Erfahrungen aus zahlreichen Kundengesprächen und wissen dementsprechend um die zentrale Bedeutung der immateriellen Vorsorge.

Immaterielle Vorsorge: Was bedeutet das?

Zur immateriellen Vorsorge zählen Vorsorgeoptionen, die nicht unmittelbar etwas mit dem Ansparen von Kapital oder Sachwerten zu tun haben. Dennoch sind diese Maßnahmen nicht weniger wichtig, als zum Beispiel die aktive private Altersvorsorge. Denn was nützt das größte angesparte Vermögen, wenn der Partner oder die Kinder nicht darüber verfügen können, sollte dem Eigentümer etwas zustoßen? ascent berät hinsichtlich der Notwendigkeiten und Möglichkeiten, um auf einen solchen Fall vorbereitet zu sein. Wichtig: Ein kurzes Schreiben aufzusetzen und festzuhalten, wer im eintretenden Fall als bevollmächtige Person eingesetzt werden soll, ist grundsätzlich ein guter Ansatz. Allerdings führen schwammige Formulierungen dazu, dass das Dokument eine rechtliche Prüfung eventuell nicht besteht. Es ist also empfehlenswert, Experten hinzuzuziehen, um etwaige Stolpersteine von vorne herein aus dem Weg zu räumen.

ascent zeigt auf, was bei Vorsorgevollmachten zu beachten ist

Nach den Erfahrungen der ascent AG gibt es in Bezug auf Patientenverfügungen drei Fehler, die leider immer wieder vorkommen: Patientenverfügung werden nicht für notwendig gehalten, sie sind zu allgemein formuliert und/oder sie werden nur mündlich ausgesprochen. Das verursacht im schlimmsten Fall die Unwirksamkeit einer solchen Vollmacht. Wie man diesen Fehlern entgegenwirken kann, wird im Folgenden erläutert.

Die Notwendigkeit wird unterschätzt

Aufgrund der Scheu, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, sind viele Menschen nicht ausreichend darüber informiert, was im Todesfall oder schwerem Krankheitsfall auf ihre Angehörigen zukommt. Besonders junge Menschen möchten sich nicht mit solchen Schicksalsschlägen beschäftigen. Doch im Interesse ihrer Angehörigen sollten sie frühzeitig und vorbeugend entsprechende Vorgaben festlegen.

Die Angaben sind allgemein gehalten

Wer in seiner Patientenverfügung etwas schreibt, wie „Wenn ich nicht mehr voll handlungsfähig bin, soll XY für mich entscheiden“ drückt sich eigentlich nicht präzise aus. Denn wer legt fest, wann dieser „Zustand“ eintritt? Das kann mitunter eine subjektive Feststellung sein. Sicherer wäre es zum Beispiel, anzugeben, dass ein bestimmter Arzt des Vertrauens die fehlende Handlungsfähigkeit bestätigt. Ebenso genügt es nicht, im Allgemeinen auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten. Laut BGH-Urteil im letzten Jahr werden hier genaue Angaben verlangt, die medizinische Ausführungen beschreiben. ascent ist auch hier über die neuesten Vorgaben und Anforderungen informiert und gibt dieses Wissen gerne weiter.

Die Verfügung wird nur mündlich vereinbart

Viele Menschen glauben, es genügt, der bevollmächtigten Person mündlich mitzuteilen, was man im Fall des Falles von ihr erwartet und ihr gestattet. Seit 01.09.2009 reicht diese Methode jedoch nicht mehr aus, um Ihre Wünsche verbindlich festzuhalten. Es muss definitiv ein Schriftstück existieren – allerdings genügt die einfache Schriftform, ohne notarielle Beglaubigung.

Beratung durch die Spezialisten der ascent AG

ascent kann durch langjährige Erfahrungen hinsichtlich der Rechtssicherheit in allen Schritten der Patientenverfügung beraten. Dabei wird nicht nur die medizinische Versorgung des Betroffenen thematisiert, sondern auch die Verfügung über seine finanziellen Mittel, Bankkonten, Depots und Versicherungen.

Neben der persönlichen Beratung hierzu werden die wichtigsten Punkte der Vorsorgevollmacht auch im Vortrag zur angewandten Alltagsökonomie angeschnitten. Aktuelle Vortragstermine finden Sie auf der ascent Website.