ascent AG

Wie sich der Anspruch auf Rückabwicklung einer Lebensversicherung erfolgreich durchsetzen lässt

Ende 2016 hat der Bundesgerichtshof die Rückabwicklung von Kapital- und Rentenlebensversicherungen zugelassen. Für Versicherungsnehmer, die zwischen 1994 und 2007 eine Versicherung nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen haben und mit dieser nicht zufrieden sind, ist ein Widerruf meistens wesentlich günstiger als eine Kündigung.

Die Rückabwicklung geht jedoch nicht immer reibungslos über die Bühne. Einige Versicherungen stellen sich trotz des Gerichtsurteils quer. Wenig überraschend, beruht das Urteil doch darauf, dass viele Versicherungen ihre Kunden beim Vertragsabschluss nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt hatten. Die ascent AG hilft Ihren Kunden in ihren Vortragsreihen und mithilfe von persönlicher Beratung dabei, ihre Ansprüche gegenüber den Versicherungen durchzusetzen und die Rückabwicklung der Police erfolgreich durchzuführen. Dabei greift das Unternehmen auf seine langjährigen Erfahrungen im Finanzmanagement und bei der Erstellung von effizienten Vorsorgestrategien zurück.

Warum lohnt sich eine Rückabwicklung mehr als eine Kündigung?

Der Unterschied zwischen der Rückabwicklung und der Kündigung einer Lebensversicherung ist erheblich: Während Kunden bei der Kündigung lediglich der vergleichsweise niedrige Rückkaufswert ausgezahlt wird und die meist hohen Kosten für Vertrieb und Verwaltung der Police bei der Versicherung bleiben, muss der Anbieter der Police bei der Rückabwicklung diese Kosten und die Zinsen rückerstatten. Je nach Höhe der Lebensversicherung handelt es sich also um eine substanzielle Differenzsumme, die man auf keinen Fall einfach dem Versicherungsunternehmen überlassen sollte.

Theoretisch sollte sich der Prozess der Rückabwicklung nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs unkompliziert gestalten lassen, doch die Erfahrungen der ascent AG bestätigen, dass dies in Realität meist nicht ganz so einfach ist: Viele Versicherungen weisen den Widerruf zurück, selbst wenn er gerechtfertigt ist. Selbst nach Einschalten eines Anwalts verwehren sich einige marktführende Versicherungen einer gütlichen Einigung – der Prozess der Rückabwicklung kann ohne eine Rechtsschutzversicherung daher schnell zur Kostenfalle für den Kunden werden.
Erfahrungen mit einer Vielzahl von Rückabwicklungsfällen zeigen jedoch, dass meist selbst ein Vergleich, bei dem die Maximalforderungen des Kunden nicht zu 100 Prozent erwidert werden, deutlich lukrativer ist, als die Kündigung der Lebensversicherung. Dies gilt auch dann, wenn die Lebensversicherung bereits gekündigt wurde. Die erzielte Summe liegt nicht selten 50 bis 100 Prozent über dem Rückkaufswert, den die Versicherungen bei einer Kündigung anbieten.

Professionelle Hilfe bei der Rückabwicklung in Anspruch nehmen

Entscheidend für den Erfolg ist jedoch die Betreuung durch Experten, die sich mit dem Prozess der Rückabwicklung auskennen. Als Privatkunde kann man den marktführenden Versicherungen trotz der Unterstützung durch das BGH-Urteil meist kaum etwas entgegensetzen. Die Finanzexperten der ascent AG halten nicht nur Vorträge zum Thema Rückabwicklung, sondern stehen Kunden auch beratend zur Seite. Informationen zu aktuellen Vorträgen sind hier zu finden.